Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Softwarelizenzen von InfraDesign - Ingenieurbüro für Infrastruktur.
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind in deutscher Sprache verfasst und können vom Kunden gespeichert und gedruckt werden.
Auf Wunsch können sie unter der Adresse InfraDesign, Grassistraße 20, 04107 Leipzig bzw. über die E-Mailadresse info@infradesign.de in digitaler oder schriftlicher Form angefordert werden.
InfraDesign betreibt zu gewerblichen Zwecken unter der Domain https://www.infradesign.de eine Website. Sie bietet darauf Kunden Computerprogramme zur Nutzung mittels zeitlich gebundener Lizenzüberlassung über das Internet an.
(1) Der Kunde hat die Möglichkeit, auf der oben genannten Website Produkte (Computerprogramme) auszuwählen und eine Lizenzüberlassung per Onlineformular zu bestellen.
(2) Hinsichtlich jedes Produkts erhält der Kunde eine gesonderte Produktbeschreibung auf der jeweiligen Website.
(1) Der Kunde kann die Bestellung ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt eines Produktcodes und dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruft hat zu erfolgen an InfraDesign - Ingenieurbüro für Infrastruktur, Grassistraße 20, 04107 Leipzig oder per E-Mail an info@infradesign.de
(2) Im Falle eines wirksamen Widerrufts wird der überlassene Produktcode unverzüglich ungültig. Die Software darf und kann dann nicht mehr verwendet werden.
(1) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung, wie sie auf den Internetseiten dargestellt wurden. Die Preise verstehen sich netto zzgl. Mehrwertsteuer.
(2) Die Preise sind nicht skontierbar.
(3) InfraDesign behält sich vor, die Preise anzupassen. Über eine Preisanpassung wird in angemessenem Zeitraum vor deren Gültigkeit informiert.
(1) Die Angebote von InfraDesign sind freibleibend. Damit ist InfraDesign im Falle der Nichtverfügbarkeit nicht zur Leistung verpflichtet.
(2) Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt jedoch dann zustande, sofern InfraDesign die Bestellung des Kunden in Textform bestätigt hat.
(3) Für den Vertrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von InfraDesign. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
(1) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Die Vertragslaufzeit verlängert sich im Anschluss um jeweils einen Monat.
(2) Dem Kunden wird ein Produktcode überlassen, mit dem die Software lizenziert werden muss. Die Lizensierung erfolgt über das Programm. Eine Internetverbindung ist erforderlich.
(3) Je Produktcode kann die Software zweimal lizensiert werden und zeitgleich auf zwei verschiedenen Computern verwendet werden.
(4) Mit der Lizenz kann während der Vertragslaufzeit beliebig oft von einem Computer zu einem anderen Computer umgezogen werden. Um mit der Lizenz umzuziehen, ist sie zunächst auf einem Computer freizugeben. Anschließend kann sie auf einem anderen Computer erneut verwendet werden.
(5) Die Überprüfung, ob die Lizenz bzw. der Produktcode gültig ist, erfolgt automatisch mittels Internetverbindung. Sollte temporär keine Internetverbindung zur Verfügung stehen, kann das Programm innerhalb von 30 Tagen noch 10-mal gestartet werden. Danach ist eine erneute Prüfung mittels Internetverbindung notwendig.
(1) Der Vertrag kann nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit von beiden Parteien in Textform gekündigt werden.
(2) Nach Ende des Vertragsverhältnisses wird der überlassene Produktcode ungültig. Die Überlassene Software kann dann nicht mehr genutzt werden.
(1) InfraDesign stellt dem Kunden mit der Überlassung des Produktcodes eine Dauerrechnung aus.
(2) Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer ein SEPA-Mandat zu erteilen, damit die regelmäßig fällig werdenden Beträge vom Konto des Käufers abgebucht werden können. Der Käufer wird spätestens 3 Tage vor der Lastschrift über Betrag und Datum der Abbuchung informiert (Pre-Notification). Das erfolgt in der Regel bei der Rechnungsstellung auf dem Rechnungsformular. Dabei ist es gleichgültig, auf welchem Weg die Rechnung dem Kunden zur Verfügung gestellt wird (Post, Mail, Benutzerkonto, o. ä.). Der Kunde hat für eine ausreichende Deckung des im Mandat angegebenen Kontos zu sorgen, damit die Bank die vorgelegten Lastschriften auch einlösen kann. Für den Fall, dass die Bank die Lastschrift nicht einlöst, zahlt der Käufer dem Verkäufer eine Pauschale von 8,00 EUR, soweit die Nichteinlösung durch ihn zu vertreten ist. Es bleibt dem Verkäufer vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen und zu verlangen.
(3) Wird ein Lastschrifteinzug von der Bank des Kunden zurückgewiesen oder zurückgeholt, wird der zugrundeliegende Produktcode bis zur Klärung des Sachverhalts deaktiviert.
(4) Die Rechnung wird ausschließlich per E-Mail versendet. Hierzu hat der Kunde bei seiner Bestellung eine E-Mailadresse anzugeben.
(1) Die gelieferten Leistungen in Form von Programmen, Daten und Produktcodes (Software) werden mit einfachem oder mehrfachem Nutzungsrecht von InfraDesign dem Kunden zur Nutzung überlassen. Der Käufer erwirbt weder Urheberrecht noch Eigentum an der Software, sondern erlangt ein Nutzungsrecht der Software. Näheres hierzu regelt die Lizenzvereinbarung zur Nutzung von Software, die der Käufer spätestens mit Installation der Software akzeptiert.
(2) InfraDesign bleibt bei Eintreten eines der im folgenden aufgeführten Umstände berechtigt, dem Käufer das Nutzungsrecht an der Software wieder zu entziehen: 1. wenn bekannt wird, dass der Kunde das ihm eingeräumte Nutzungsrecht an der Software missachtet hat, indem er eigenmächtig Dritten ein kostenpflichtiges oder kostenloses Nutzungsrecht an der Software gewährt hat; 2. wenn bekannt wird, dass der Kunde kopiergeschützte oder serialisierte Software entsichert oder die Serialisierung geändert hat; 3. wenn nachgewiesen werden kann, dass der Kunde das Nutzungsrecht oder die Software selbst veräußert hat und selbst weiterhin das Nutzungsrecht an der Software ausübt. 4. wenn nachgewiesen werden kann, dass der Kunde den überlassenen Produktcode an unberechtigte Dritte weitergegeben hat.
(1) Für den Fall, dass InfraDesign die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Naturkatastrophen) nicht erbringen kann, ist sie für die Dauer der Hinderung von ihren Leistungspflichten befreit.
(2) Ist InfraDesign die Ausführung der Bestellung bzw. Lieferung der Ware länger als einen Monat aufgrund höherer Gewalt unmöglich, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(1) InfraDesign wird sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beachten.
(1) Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. InfraDesign und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.
AGB: 00002, Stand: 31.03.2021